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Was sie wissen sollten

Die Betriebshaftpflichtversicherung – unverzichtbar für jeden Unternehmer

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Diese Haftung trifft Privatpersonen wie Unternehmen gleichermaßen, und die Folgen können existenzbedrohend sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmer für wenig Geld vor diesen finanziellen Risiken.

Haftung nicht nur bei Verschulden

Grundsätzlich ist man für einen Schaden verantwortlich, wenn man ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Eine kleine Nachlässigkeit reicht, schon sind Sie in der Haftung. Manchmal wird im Gesetz ein Verschulden vermutet, und Sie haften, wenn Sie nicht das Gegenteil beweisen können.

  • Beispiele hierfür sind die Haftung des Gebäudeeigentümers, des Landwirts für Schäden, die seine Tiere verursachen,
  • oder die Haftung jedes Arbeitgebers, wenn seine Mitarbeiter Dritten einen Schaden zufügen.
  • Es gibt sogar eine Haftung ohne jegliches Verschulden, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Umwelthaftungsgesetz.

Die Haftung ist in den meisten Fällen in ihrem Umfang nicht begrenzt. Das heißt, der Schädiger haftet mit seinem ganzen Vermögen und allem, was er in Zukunft verdienen wird. Aktiengesellschaft und GmbH sind juristische Personen – damit ist die Haftung auf ihr Vermögen begrenzt, und nach einer Insolvenz des Unternehmens geht der Geschädigte unter Umständen leer aus. Sind Sie dagegen Einzelunternehmer oder voll haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft wie OHG oder KG, haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen

Das Risiko einer unbegrenzten Haftung will wohl kein Unternehmer selbst tragen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist deshalb auf jeden Fall zu empfehlen, selbst wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Versicherungspflicht gibt es nur für wenige Berufszweige, zum Beispiel für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Architekten, die sich gegen Ansprüche wegen Vermögensschäden versichern müssen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt drei wesentliche Funktionen:

  • Sie prüft die Haftungsfrage, lässt also durch ihre Juristen feststellen, ob ein Anspruch berechtigt ist.
  • Sie stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei, zahlt also Schadensersatz an den Geschädigten.
  • Sie wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht. Sie erbringt also ähnliche Leistungen wie eine Rechtsschutzversicherung, begrenzt auf die Fälle, in denen Sie selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Versicherungsschutz für wenige hundert Euro im Jahr

Der Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich zunächst nach der Betriebsart. Ein Dachdeckerbetrieb, der mit offener Flamme auf fremden Dächern arbeitet, stellt ein größeres Risiko dar als ein Gemüsehändler. Aber auch für diesen Betrieb ist ein hoher Schaden denkbar, etwa wenn ein Kunde auf nicht ordentlich weggeräumten Gemüseresten ausrutscht und sich schwer verletzt.

Neben der Betriebsart ist auch die Größe des Unternehmens entscheidend für den Preis der Versicherung. Typisch ist eine Beitragsberechnung nach Mitarbeiterzahl, Lohn oder Umsatzsumme. Ein kleiner Betrieb erhält einen umfassenden Versicherungsschutz mit mehreren Millionen Euro Deckungssumme für wenige hundert Euro Jahresbeitrag – ein geringer Preis angesichts der existenziellen Bedrohung durch einen Haftungsfalls.

Hersteller von Produkten und Betreiber umweltgefährdender Anlagen müssen die Grunddeckung um entsprechende Bausteine ergänzen. In der Haftpflichtversicherung nicht versicherbar sind insbesondere Eigenschäden und Schäden, die die Erfüllung von Verträgen betreffen.

Fazit

Eine Firmenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmen gegen Ansprüche wegen Schäden, für die sie Dritten gegenüber haften. Der Versicherer befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar in den wenigsten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, aber wegen des möglichen hohen Schadens dennoch dringend zu empfehlen. Fragen sie noch heute ihr kostenloses Vergleichsangebot bei uns an!

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